Back

Allgemeine Bedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der La Sarda GmbH, Zug, Schweiz (Vermieter)
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil des Buchungsvertrags.

Bedingungen und Konditionen

Details

1. Abschluss des Mietvertrags

1.1. Der Kunde kann über Agenturen (im Folgenden "Partner" genannt) schriftlich, mündlich, telefonisch oder über Online-Plattformen Anfragen an die La Sarda GmbH richten. Unsere Partner werden umgehend mit Informationen über Verfügbarkeit und Preise antworten. Es handelt sich hierbei nicht um ein verbindliches Angebot. Der Kunde kann die gewünschte Dienstleistung über eine Option unserer Partner kostenlos und unverbindlich vor Ablauf der Optionsfrist buchen und seine Entscheidung innerhalb dieser Frist mitteilen oder seine Absicht, direkt zu buchen, mitteilen. Auf diese Weise werden Sie für die von Ihnen gewünschten Dienstleistungen registriert. Mit der Anmeldung gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Mietvertrags ab. Die Anmeldung kann nur schriftlich mit Unterschrift per Post, Fax oder E-Mail erfolgen. Der Mietvertrag kommt zustande, wenn ein Partner, nachdem er von uns autorisiert wurde, die Buchung durch Zusendung einer Buchungsbestätigung an den Kunden bestätigt und der Partner die Anzahlung des Kunden erhält.

1.2. Die Anmeldung für die gewünschten Dienstleistungen erfolgt ausschließlich über die Partner der La Sarda GmbH. Diese sind von uns beauftragt und bevollmächtigt, in unserem Namen zu handeln, Optionen vorzuschlagen, Buchungsanfragen anzunehmen, Stornierungsanfragen zu bearbeiten und Buchungen und Stornierungen zu bestätigen. Die Partner handeln daher als unsere gesetzlichen Vertreter und haben somit eine exklusive Rolle als Vermittler. Die Partner ziehen die Mietgebühren für uns und in unserem Namen ein.

2. Bezahlung

2.1. Bei Vertragsabschluss ist der Kunde verpflichtet, eine angemessene, im Vertrag festgelegte Anzahlung zu leisten. Bei kurzfristigen Verträgen ist die Zahlung des gesamten Betrags nur einmal erforderlich.

2.2. Der Restbetrag des Mietpreises muss spätestens 60 Tage vor Beginn des Mietzeitraums gezahlt werden. Es gilt das Datum der Gutschrift auf dem vom Partner im Vertrag angegebenen Konto. Eventuelle Bankgebühren gehen zu Lasten des Kunden. Der Kunde hat den Mietpreis in der vom jeweiligen Partner gewählten Währung zu zahlen.

2.3. Die vollständige Zahlung des Mietpreises ist eine Voraussetzung für den Erhalt von Informationen über die Unterkunft. Der Vermieter ist nicht verpflichtet, die Informationsunterlagen ohne vollständige Bezahlung durch den Kunden zu liefern. Werden die fälligen Zahlungen nicht oder nicht vollständig geleistet und zahlt der Kunde auch nach Mahnung und Nachfristsetzung nicht, kann der Vermieter vom Vertrag zurücktreten. Der Vermieter kann eine Stornogebühr als Entschädigung gemäß Ziffer 5.1 erheben.

3. Dienstleistungen, Preise

3.1. Die vertraglichen Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung, die dem Kunden über unsere Partner zur Verfügung gestellt wird (Fotos und Beschreibungen des Partnerobjekts oder der Website des Partners) sowie aus der Anmeldung und der Bestätigung der Buchung. Der Vermieter behält sich jedoch ausdrücklich das Recht vor, vor Vertragsabschluss Änderungen an der Ausstattung des Mietobjekts vorzunehmen, worüber der Kunde vor der Buchung informiert wird. Spätestens acht Tage vor Mietbeginn erhält der Kunde vom Partner eine Wegbeschreibung zum Mietobjekt und alle weiteren Informationsunterlagen. Sollten die erforderlichen Unterlagen zu diesem Zeitpunkt nicht verfügbar sein, bitten wir den Kunden, sich an den Partner zu wenden, über den er die Buchung vorgenommen hat. Die Objektmerkmale, Objektbeschreibungen und Entfernungsangaben auf den Websites unserer Partner oder in der Objektbroschüre wurden uns von den Eigentümern zur Verfügung gestellt. In seltenen Fällen ist es möglich, dass der Hauseigentümer einige Zimmer zur Aufbewahrung von persönlichen Gegenständen verschlossen hält. Solche Zimmer sind nicht in der Leistungsbeschreibung enthalten und daher auch nicht Gegenstand des Vertrags. In jedem Fall wird das Haus/Appartement dem Kunden für den vereinbarten Mietzeitraum sauber und gut gepflegt übergeben.

3.2. Besondere Kundenwünsche können nur unverbindlich in die Anmeldung oder Buchungsbestätigung aufgenommen werden, es sei denn, der Vermieter bestätigt solche Wünsche ausdrücklich.

3.3. Die Nebenkosten für Strom, Wasser und Gas sind im Allgemeinen im Mietpreis für den durchschnittlichen Verbrauch enthalten. Wenn der Verbrauch des Kunden diesen Durchschnittswert übersteigt, wird der Mehrverbrauch von der vom Kunden gezahlten Kaution abgezogen. Ein eventueller Mehrverbrauch wird durch Ablesen des Stromzählers festgestellt. Die Einheitspreise sind im Vertrag angegeben. Ein wesentlicher Faktor für einen erhöhten Verbrauch ist das Vorhandensein einer Klimaanlage im Haus. Aus diesem Grund wird bei der Anmeldung ein fester Tarif für den Verbrauch von Klimaanlagen angeboten.

3.4. Kaution: Für die Anmietung der Unterkunft ist eine Kaution zu hinterlegen. Der Kunde kann die Kaution mit seinen Kreditkartendaten bezahlen. Aus Gründen des Datenschutzes werden die Daten über einen unabhängigen Zahlungsdienstleister gespeichert. Die Höhe der Kaution ist im Vertrag angegeben. Im Falle von Schäden, die der Kunde am Haus/Appartement oder an der Einrichtung verursacht hat, belasten wir Ihre Kreditkarte mit dem Betrag des Schadens, maximal in Höhe der Kaution. Wenn der Schaden den Betrag der Kaution übersteigt, wird dem Kunden der Mehrbetrag separat in Rechnung gestellt.

4. Änderungen in der Leistung

4.1. Änderungen einzelner Bestandteile des vereinbarten Inhalts des Mietvertrags, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die vom Vermieter nicht wider Treu und Glauben vorgenommen wurden, sind nur zulässig, wenn die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtcharakter der gebuchten Leistung nicht beeinträchtigen. Die Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, wenn sich die geänderten Leistungen als mangelhaft erweisen. Der Vermieter ist verpflichtet, den Kunden unverzüglich nach Kenntnisnahme des Änderungsgrundes über die Leistungsänderung zu informieren.

4.2. Im Falle einer wesentlichen Änderung einer gebuchten Leistung hat der Kunde das Recht, kostenlos vom Vertrag zurückzutreten oder die Anmietung eines gleichwertigen Objekts zu verlangen, sofern der Vermieter in der Lage ist, dieses Objekt aus seinem Angebot ohne zusätzliche Kosten für den Kunden anzubieten. Der Kunde ist verpflichtet, diese Rechte unverzüglich geltend zu machen, nachdem der Vermieter ihn über die Änderung oder Stornierung der gebuchten Leistung informiert hat.

5. Stornierung durch den Kunden, Neubuchung, Ersatzperson, Versicherungsschutz

5.1. Der Kunde kann jederzeit vor Beginn der Mietzeit vom Mietvertrag zurücktreten. In diesem Fall verliert der Vermieter den Anspruch auf den Mietpreis, kann aber vom Kunden eine angemessene Entschädigung unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen und der gewöhnlich durch anderweitige Verwendung der Mietleistung erzielten Erlöse verlangen. Der Vermieter berechnet seinen Anspruch nach der Nähe des Stornierungsdatums zum Beginn der vertraglich vereinbarten Mietzeit auf der Grundlage der nachstehenden Stornierungsskala. In der Regel gelten die folgenden Prozentsätze:

  • 40% des Mietpreises bis zu 90 Tage vor Mietbeginn
  • 60% des Mietpreises vom 89. bis zum 60. Tag
  • 70% des Mietpreises vom 59. bis 30. Tag
  • 90% des Mietpreises im Falle einer Stornierung innerhalb von 30 Tagen vor Beginn des Mietzeitraums oder wenn das gemietete Objekt vom Kunden nicht genutzt wird (aufgerundet auf die nächste ganze Zahl in der jeweiligen Währung).

5.2. Dem Kunden bleibt es unbenommen, den Nachweis zu führen, dass durch den Rücktritt oder die Nichtinanspruchnahme der Mietsache keine oder wesentlich geringere Kosten entstanden sind, als in den Pauschalpreisen angegeben oder tatsächlich in Rechnung gestellt wurden.

5.3. Werden auf Wunsch des Kunden nach der Buchung Änderungen des Zeitraums, des Gebiets oder der Unterkunft vorgenommen (Umbuchung), kann der Vermieter bis 75 Tage vor Beginn der Mietzeit eine Umbuchungsgebühr erheben, wenn dadurch zusätzliche Kosten oder Ausfallzeiten für den Vermieter entstehen. Neubuchungen ab dem 74. Tag vor Beginn des Mietzeitraums können grundsätzlich nur nach Stornierung gemäß Ziffer 5.1. mit anschließender Neuanmeldung oder nach individueller Vereinbarung mit dem Vermieter vorgenommen werden.

5.4. Der Vermieter rät ausdrücklich zum Abschluss einer Versicherung für die Mietdauer, insbesondere einer Auslandskrankenversicherung und einer Reiserücktrittsversicherung bei Urlaubsreisen.

6. Ungenutzte Dienste

Nimmt der Kunde die vertraglichen Leistungen nicht in vollem Umfang in Anspruch, insbesondere wegen verspäteter Anreise und/oder vorzeitiger Abreise aufgrund von Krankheit oder anderen nicht von uns zu vertretenden Gründen, hat er keinen Anspruch auf anteilige Rückerstattung.

7. Rücktritt und Kündigung durch den Vermieter

Der Vermieter kann den Mietvertrag kündigen, wenn ihm vor Beginn der Mietzeit wichtige Gründe bekannt werden, die den Kunden oder seine Mitbewohner in dem vom Kunden gewählten Haus/Appartement betreffen und die dazu führen können, dass der Kunde oder seine Mitbewohner den Aufenthalt dauerhaft unterbrechen, oder wenn der Kunde oder seine Mitbewohner nach Beginn des Aufenthalts trotz einer entsprechenden Abmahnung des Vermieters den Aufenthalt weiterhin dauerhaft unterbrechen oder wenn sich der Kunde oder ein Mitbewohner vertragswidrig verhält, so dass dem Vermieter die weitere Erfüllung des Vertrags nicht zugemutet werden kann. Dies gilt insbesondere im Falle einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Beschädigung des Mietobjekts und seines Inventars. Der Vermieter behält sich den Anspruch auf den Mietpreis vor, muss sich jedoch den Wert der nachweislich ersparten Aufwendungen sowie alle Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt, einschließlich einer etwaigen Erstattung durch den Eigentümer der Immobilie.

8. Pass-, Visum-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften

Der Vermieter verpflichtet sich, den Kunden vor Abgabe der Buchungserklärung über Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen sowie über eventuelle Änderungen vor Mietbeginn zu informieren.

9. Mitwirkungspflicht des Mieters / Verpflichtung zur rechtzeitigen Rückgabe / Ersatz von Verzugsschäden

9.1. Der Kunde muss den Partner unverzüglich über etwaige Beschwerden informieren und um deren Behebung bitten. In diesem Fall wird er/sie gebeten, sich mit dem Partner in Verbindung zu setzen. Die Kontaktdaten und eine Kontaktperson vor Ort werden dem Mieter bei der Buchung mitgeteilt und rechtzeitig vor Beginn des Mietzeitraums zusammen mit einer Wegbeschreibung in die Unterlagen aufgenommen. Die als Ansprechpartner benannten Personen sind nicht befugt, irgendwelche Ansprüche anzuerkennen. Sie können lediglich den Erhalt der Beschwerde des Kunden bestätigen und sind verpflichtet, die Situation so weit wie möglich zu verbessern. Kommt der Kunde seiner Mitwirkungspflicht schuldhaft nicht nach, so hat er keinen Anspruch gegen die Leasinggesellschaft.

9.2. Das Vertragsobjekt darf nur mit der im Vertrag angegebenen Anzahl von Personen belegt werden. Im Falle einer Überbelegung ist der Vermieter berechtigt, einen angemessenen Zuschlag pro Tag und pro Person zu berechnen. Auf Verlangen des Vermieters kann die nicht angemeldete(n) Person(en) aufgefordert werden, das Objekt sofort zu verlassen. Dieser Aufforderung muss nachgekommen werden.

9.3. Es ist nicht gestattet, Zelte, Wohnwagen usw. auf dem Vertragsgrundstück aufzustellen.

9.4. Der Kunde ist verpflichtet, die vom Vermieter angegebene Rückgabezeit des Objekts peinlich genau einzuhalten. Wenn keine bestimmte Rückgabezeit angegeben ist, muss das Objekt am letzten Tag des vertraglich vereinbarten Aufenthalts bis 10:00 Uhr vollständig geräumt sein. Nach der vereinbarten Zeit kann das Reinigungspersonal das Objekt jederzeit betreten und hat freien Zugang zur Reinigung.

9.5. Der Mieter verstößt gegen eine vertragliche Nebenpflicht, wenn er das Objekt aus eigenem Verschulden nicht innerhalb der vereinbarten Zeit räumt, und haftet daher für ihm zurechenbare Schäden, da das Objekt nicht sofort gereinigt werden kann. Es besteht die Möglichkeit, dass Nachmieter das Objekt nicht innerhalb des vereinbarten Zeitrahmens beziehen und daher gemäß dem Mietvertrag Gewährleistungs- und/oder Schadensersatzansprüche gegenüber dem Vermieter geltend machen können. In einem solchen Fall behält sich der Vermieter das Recht vor, Ansprüche gegenüber dem Kunden geltend zu machen, der aus eigenem Verschulden verspätet auszieht. In jedem Fall einer verspäteten Rückgabe des Mietobjekts ist der Vermieter berechtigt, von dem verspätet abreisenden Kunden eine angemessene Entschädigung für jede angefangene Stunde zu verlangen, für die der Kunde die verspätete Rückgabe des Mietobjekts an die Beauftragten des Vermieters oder den Vermieter selbst zu vertreten hat. Der Vermieter behält sich ausdrücklich das Recht vor, einen höheren Schaden nachzuweisen und zu fordern. In diesem Fall ist der Vermieter verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen anderweitigen Vermietung des Mietobjekts konkret zu beziffern und zu belegen. Dem Kunden ist es ausdrücklich gestattet, nachzuweisen, dass dem Vermieter kein Schaden entstanden ist oder dass der Schaden wesentlich geringer ist als die geforderte Entschädigung.

9.6. Der Kunde ist verpflichtet, das Objekt in einem ordentlichen Zustand zurückzugeben. Insbesondere muss die Spülmaschine ausgeräumt, der Müll entsorgt und Töpfe, Pfannen, Geschirr und Kühlschrank gereinigt werden. Wenn der Kunde dieser Verpflichtung nicht nachkommt, ist der Vermieter berechtigt, dem Kunden zusätzliche Reinigungskosten in Rechnung zu stellen oder diese von der Kaution abzuziehen.

9.7. Haustiere sind nur nach Rücksprache mit dem Vermieter und dessen ausdrücklicher Bestätigung erlaubt.

10. Einschränkung der Haftung

Die vertragliche Haftung des Vermieters für andere Schäden als Personenschäden ist auf das Dreifache des Mietpreises beschränkt, sofern der Schaden des Kunden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig durch den Vermieter verursacht wurde oder der Vermieter den Schaden des Kunden allein durch das Verschulden eines Dienstleisters zu vertreten hat.

11. Ausschluss von Ansprüchen, Verbot der Abtretung

11.1. Vertragliche Ansprüche gegen die Leasinggesellschaft wegen einer nicht vertragsgemäßen Überlassung der Mietsache müssen innerhalb eines Monats nach Ablauf der vertraglich vereinbarten Mietzeit schriftlich bei der Leasinggesellschaft geltend gemacht werden. Nach Ablauf der einmonatigen Frist können Ansprüche nur geltend gemacht werden, wenn der Kunde ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert worden ist.

11.2. Die Abtretung von Forderungen gegen die Leasinggesellschaft ohne deren ausdrückliche Zustimmung ist ausgeschlossen.

12. Wahl des Rechts

12.1. Für Buchungen, die auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland vorgenommen werden, gilt deutsches Recht.

12.2. Für andere Buchungen gilt das Schweizer Recht.

13. Allgemeine Bestimmungen

13.1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Mietbedingungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

14. die Vermietungsgesellschaft La Sarda GmbH

Zähler Route 5

Zug 6300

Schweiz

E-Mail: info@lasarda.ch Website: www.lasarda.ch

Geschäftsführerin: Domenica Zannol HR-Nummer: CH-020.4.021.173-2

Status: April 2021